
Über die ZKF
Um dieses zu gewährleisten, besteht unser Team aus Mitarbeitern, die wie folgt wichtige Bereiche unseres Unternehmens abdecken:
Aktuell bei uns

"ZKF übernimmt BTH Hamm GmbH"

"Pünktlich, respektvoll, freundlich"
Häufige Fragen
Wer bezahlt die Krankenfahrt?
Medizinisch notwendige und ärztlich verordnete Fahrten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sofern Sie keinen Befreiungsausweis haben, fällt eine Zuzahlung in Höhe von max. 10 % der Rechnungssumme an. Diese liegt zur Zeit zwischen 5,00 € und 10,00 € je Fahrt.
Stehen sie nicht im Zusammenhang mit einem stationären Krankheitsaufenthalt, muss vor Fahrtantritt eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegen. War ein Besuch bei einem Arzt oder im Krankenhaus nicht absehbar, kann eine Genehmigung im Nachhinein bei der Krankenkasse beantragt werden.
Die Krankenkassen erteilen die Genehmigungen bei Fahrten von und zur Dialyse, zur Chemotherapie oder zur Bestrahlung.
Wer entscheidet, mit welchem Hilfsmittel die Fahrt erfolgt?
Im Normalfall entscheidet der Arzt, der den Transportschein ausstellt, welches Fahrzeug am besten geeignet ist.
Der Arzt geht von dem Zustand des Patienten und Entwicklung während der Fahrt aus.
Ist der Patient nicht gehfähig, muss die Fahrt auf einem Tragestuhl (sitzend) oder auf der Trage (liegend) stattfinden.
Hier ist der Krankenfahrdienst bei nicht medizinischer Betreuung ideal.
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